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   BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82   

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https://dejure.org/1983,7027
BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82 (https://dejure.org/1983,7027)
BSG, Entscheidung vom 22.06.1983 - 12 RK 35/82 (https://dejure.org/1983,7027)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - 12 RK 35/82 (https://dejure.org/1983,7027)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 2906
  • NJW 1983, 2960 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.07.1980 - IVa ZR 38/80

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung in gewillkürter

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82
    Ohne eine solche Ermächtigung wirkt das im Feststellungsstreit ergehende Urteil allerdings nicht gegen den Dritten (vgl hierzu BGH in Lindenmaier/Möhring, § 325 ZPO Nr. 4; BGHZ 78, 1, 7; Rosenberg/Schwab aa0), es sei denn, dieser ist - wie hier - zum Rechtsstreit beigeladen und hat damit hinreichend Gelegenheit gehabt, seine Interessen im Prozeß geltend zu machen.
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82
    Ausreichend sind auch Rechtsbeziehungen eines Beteiligten zu Dritten, sofern der Rechtsbereich der Klägerin durch Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses wenigstens mittelbar berührt wird (Meyer- Ladewig, SGG § 55, Anm 7; Baumbach ua, ZPO 41. Aufl, § 256 Anm 3 I B; BSGE 15, 118, 126; 18, 190, 193) oder wenn ein Rechtsverhältnis unter Dritten in den Rechtsbereich der Klägerin irgendwie hineinreicht (Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl, S 527) und das Interesse an der baldigen Feststellung für die Klägerin gegeben ist.
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 22.06.1983 - 12 RK 35/82
    Ausreichend sind auch Rechtsbeziehungen eines Beteiligten zu Dritten, sofern der Rechtsbereich der Klägerin durch Bestehen oder Nichtbestehen des Rechtsverhältnisses wenigstens mittelbar berührt wird (Meyer- Ladewig, SGG § 55, Anm 7; Baumbach ua, ZPO 41. Aufl, § 256 Anm 3 I B; BSGE 15, 118, 126; 18, 190, 193) oder wenn ein Rechtsverhältnis unter Dritten in den Rechtsbereich der Klägerin irgendwie hineinreicht (Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl, S 527) und das Interesse an der baldigen Feststellung für die Klägerin gegeben ist.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2016 - L 6 U 58/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 8

    Das ist nur zu dann verneinen, wenn ihm die geltend gemachte Position unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zustehen kann (siehe statt aller nur BSG, Urteil vom 27. Oktober 2009 - B 1 KR 4/09 R - BSGE 105, 1; Urteil vom 7. Dezember 2006 - B 3 KR 5/06 R - BSGE 98, 12; Urteil vom 22. Juni 1983 - 12 RK 35/82 - SozR 1500 § 55 Nr. 22).
  • BSG, 28.07.2015 - B 12 KR 123/14 B

    Ablehnung der Befreiung von der Versicherungspflicht; Unzulässigkeit einer Klage

    Die vom BSG angenommene Befugnis einer geschiedenen Ehefrau, im eigenen Namen Klage auf Feststellung der Versicherungspflicht ihres früheren Ehemannes zu erheben (BSG Urteil vom 22.6.1983 - 12 RK 35/82 = SozR 1500 § 55 Nr. 22) müsse erst recht innerhalb der Ehe für die spiegelbildliche Feststellung der Befreiung von der Versicherungspflicht gelten.

    Indem der Kläger ausführt, es seien seine Rechte aus Art. 6 Abs. 1 GG verletzt und die vom BSG angenommene Befugnis einer geschiedenen Ehefrau, die Versicherungspflicht ihres früheren Ehemannes feststellen zu lassen (BSG Urteil vom 22.6.1983, aaO), sei auch auf sein Begehren, die Ablehnung der Befreiung seiner Ehefrau von der Versicherungspflicht als Rentnerin anzufechten, zu übertragen und dass die hier konkret zu entscheidende Frage damals nicht aufgegriffen worden sei, rügt er im Kern seines Vorbringens lediglich einen Rechtsanwendungsfehler des SG und LSG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit seiner Klage.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - L 11 KA 92/10

    Rechtsbeziehungen von Vertragsärzten und gesetzlichen Krankenkassen; Regelwerk

    Ausreichend ist, wenn der Rechtsbereich des Klägers durch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Dritten direkt oder indirekt beeinfluss wird (BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RK 31/58 - und Urteil vom 22.06.1983 - 12 RK 35/82 -).
  • SG Aachen, 31.07.2018 - S 14 KR 305/17

    Vergütung von im Rahmen ambulanter Operationen an Versicherten vorgenommenen

    Gegenstand der Feststellungsklage kann zwar auch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und einem Dritten sein, wenn der Rechtsbereich des Klägers durch dieses Rechtsverhältnis (mittelbar) betroffen ist (BSG, Urteil vom 22. Juni 1983 - 12 RK 35/82 -, SozR 1500 § 55 Nr. 22, Rn. 6; Senger in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 1. Aufl. 2017, § 55 SGG, Rn. 31, 34; Breitkreuz in: Breitkreuz/Fichte, SGG, 2. Aufl. 2014, § 55, Rn. 12: "eine der Klagebefugnis vergleichbare Betroffenheit"; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl. 2017, § 55, Rn. 6).
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